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Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenverträge, welche die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen können.
Patienten können durch Einreichung einer Honorarnote ca. 80% des geleisteten Tarifsatzes von ihrer Krankenkasse zurückfordern.
Nur Patienten haben das Recht bei Ihrer Krankenkasse Nachforderungen zu stellen, wenn die erste Honorarrückerstattung durch die Krankenkasse nicht ausreichend erscheint.
Die Wahlarzt-Rezepte werden von der Apotheke wie Kassen-Rezepte behandelt, ebenso die Überweisungen, Verordnungen und Zuweisungen zu den jeweiligen Instituten.